Die Gebühren und Beiträge ergeben sich aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung (gültig ab 01.01.2022) zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe.
Die Verbandsversammlung hat die Beitrags- und Gebührensatzung aufgrund einer Neukalkulation mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst.
Für die Jahresabrechnung 2021 gelten noch die bisherigen Gebühren.