Die Verbandsversammlung hat in ihrer Herbstsitzung 2021 die Beitrags- und Gebührensatzung aufgrund einer Neukalkulation mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst.
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Unsere Satzungen können Sie auch unter "Downloads" herunterladen. Sie haben die Möglichkeit, bei allen Satzungen den kompletten Wortlaut nachzulesen.
Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe
Wasserabgabesatzung (WAS)
Beitrags- und Gebührensatzung (gültig bis 31.12.2021)
Beitrags- und Gebührensatzung (gültig ab 01.01.2022)
Elektronischer Rechtsbehelf:
1. Elektronischer Widerspruch: Derzeit besteht systembedingt noch keine Möglichkeit, einen Widerspruch gegen einen zugegangenen Bescheid auf elektronischem Weg zu übermitteln. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
2. Elektronische Klageerhebung: Nähere Informationen zur Klageerhebung auf elektronischem Weg ist der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmen (www.vgh.bayern.de).
Beiträge und Gebühren
Die Gebühren und Beiträge ergeben sich aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung (gültig ab 01.01.2022) zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Gnotzheimer Gruppe.
Die Verbandsversammlung hat die Beitrags- und Gebührensatzung aufgrund einer Neukalkulation mit Wirkung zum 01.01.2022 angepasst.
Für die Jahresabrechnung 2021 gelten noch die bisherigen Gebühren.
Zählerstandsmeldung für die Jahresabrechnung
Sofern Sie während des Ablesezeitraums (Jahresablesung Wasserzähler) nicht persönlich anzutreffen waren, können Sie uns den Zählerstand auch gerne per Internet mitteilen. Die Daten werden direkt in unserem System verarbeitet.
In unserem Verbandsgebiet sind derzeit drei verschiedene Wasserzählertypen vorzufinden. Alle drei Varianten haben wir hier dargestellt.
Lesen Sie den Wasserzähler bitte wie folgt ab:
- Notieren Sie bitte den Zählerstand ohne Kommastellen!
- Notieren Sie bitte die Zählernummer!
Kundeninformation
Die Ablesungen und die Datenverarbeitung in der Buchhaltung sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Online-Portal (LINK) wurde wieder geschlossen. Es können keine Zählerstände mehr mitgeteilt werden.
Änderungsmitteilungen
Für Änderungsmitteilungen stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
- Erteilung SEPA-Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung
(Bitte drucken Sie das Dokument aus und senden es mit Ihrer Originalunterschrift an uns zurück).
Mustergebührenbescheid
Unser Gebührenbescheid ist leicht verständlich und übersichtlich.
Anhand eines Mustergebührenbescheides möchten wir Ihnen einzelne Positionen erläutern.
- Auf der ersten Seite Ihres Gebührenbescheides erhalten Sie alle wesentlichen Abrechnungsdaten.
- Auf den Folgeseiten finden Sie eine detaillierte Aufstellung Ihrer Verbrauchskosten, sowie die Rechtsbehelfsbehlehrung*.
Grundlage für die Bescheiderstellung:
(*in der jeweils gültigen Fassung)
Mustergebührenbescheid (PDF-Datei)